Leistungen

Wir ermöglichen Pflege im häuslichen Umfeld

Wir geben unseren Klient*innen die Möglichkeit, trotz Einschränkungen, weiter in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung zu leben.

Mit einer vertrauten Beziehung und gegenseitigem Respekt unterstützen wir sie bei ihren Aktivitäten des täglichen Lebens.

Wir ermöglichen eine, auf unsere Klient*innen und deren Bezugspersonen individuell zugeschnittene, Pflege und Betreuung. Um eine vertraute Beziehung zwischen Pflegepersonal und Klient*innen zu ermöglichen, wird der Dienstplan so gestaltet, dass ein häufiger Wechsel der Mitarbeiter*innen vermieden wird.

Privatsphäre und Individualität
sind uns wichtig

Als Gast im Hause unserer Klient*innen versuchen wir ein Höchstmaß an Privatsphäre zu wahren. Wir achten dabei darauf, die individuelle Wohnraumgestaltung nicht in erster Linie der Pflege anzupassen. Dabei werden Gefährdungsquellen benannt und bezüglich möglicher Änderungen beraten und Hilfestellung angeboten. So wollen wir weitestgehend die vertraute Umgebung unserer Klient*innen erhalten.

Hochwertige Versorgung und permanente Unterstützung

Um unsere Qualität in der Versorgung immer weiter auszubauen, nehmen wir regelmäßig an Fortbildungen teil. Neben den „üblichen“ Leistungen eines Pflegedienstes bieten wir unseren Kund*innen auch einen ganz besonderen Service an: Den Hausnotruf, egal ob Sie alleinstehend, gesundheitlich eingeschränkt oder behindert sind – der Hausnotruf ermöglicht schnelle Hilfe im Notfall, sei es in Ihrer Wohnung oder im Garten. Wir haben dafür einen Bereitschaftsdienst eingerichtet, der rund um die Uhr zu erreichen ist.

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Auszüge aus unserem
Leistungsangebot:

  • kostenlose Beratung und Schulung
  • Überleitung vom Krankenhaus in die Häuslichkeit
  • Organisation von Hilfsmitteln
  • Hausnotruf
  • EaR
  • Unterstützung bei MDK-Gutachten
  • Rufbereitschaft für den Hausnotruf
  • Beratung bei Pflegegeldempfänger*innen
  • Stundenweise Verhinderungspflege bei Abwesenheit der Pflegeperson ( SGB XI §39)
  • Stundenweise Betreuung bei eingeschränkter Alltagskompetenz (SGB XI §45)
  • Hauswirtschaftliche Leistungen

Medizinische Versorgung nach
ärztlicher Verordnung (SGB V)

  • Arzneien stellen und verabreichen, s.c. und i.m.- Injektionen
  • Blutzuckerkontrollen
  • Blutdruckkontrollen
  • Blasenverweilkatheter legen und wechseln
  • Anlegen und abnehmen von s.c.
  • Infusionen
  • Stomaversorgung
  • Verbände wechseln

Alle Leistungen aus der Pflegeversicherung (SGB XI) Nach Leistungskatalog. Versorgungsverträge mit allen Krankenkassen

Pflegeprozess bezogene
Maßnahmen-Leistungs-Komplexe

P Pflegeprozess bezogene Maßnahmen-Leistungs-Komplexe Punktzahl
P1 Aufnahmeprozess
(SIS, Beratg., Pflegevertrag, Maßnahmenplanung, Dokumentation des Aufnahmeprozesses
1200 einmalig bei Aufnahme
P2 Folgebesuch Aktualisierung
(Pflegevisite, Hilfeplanungsgespräch mit Sozialhilfeträger), Überarbeitung der SIS, Aktualisierung des Maßnahmenplanes, Änderung des Pflegevertrages
600
max. 2x jährlich
P3 Beratungsbesuch nach § 37,3
Pflegegrad 1-5
1050
P4 Gezielte Förderung der Selbständigkeit (nicht mit K6 kombinierbar) 270 bis zu 3x täglichbefristet auf 4 Wochen
P5 Einsatz für unvorhersehbare Bedarfe

  • 1. Unvorhersehbare individuelle Bedarfe im Zusammenhang mit körperbezogenen Pflegemaßnahmen und/oder emotionalen Problemen
  • 2. Pflegedokumentation
660 max. 1 x pro Tag
P6 Sicherheitsbesuch
Sonstige Hilfen, bei denen aktives Handeln nicht im Vordergrund steht, inbesondere als Kurzbesuch bei der pflegebedürftigen Person:

  • – zur Wahrnehmung der Selbstversorgungskompetenz,
  • – um emotionale Sicherheit zu geben,
  • – um eine Selbst-und Fremdgefährdung zu vermeiden
150

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

K Körperbezogene Pflegemaßnahmen Punktzahl
K1 Kleine Morgen-bzw. Abendtoilette mit Hilfe beim Aufsuchen/Verlassen des Bettes 270
K2 Kleine Morgen-bzw. Abendtoilette 230
K3 Große Morgen-bzw. Abendtoilette mit Hilfe beim Aufsuchen/Verlassen des Bettes 440
K4 Große Morgen-bzw. Abendtoilette 380
K5 Positionierung/Lagerung
Alle Maßnahmen auf der Grundlage anerkannter pflegefachlicher Erkenntnisse, die dem Pflegebedürftigen das körper-und situationsgerechte Liegen und Sitzen innerhalb und ausserhalb des Bettes ermöglichen. Die Maßnahme umfasst ggf. die Auswahl und Anwendung der Hilfsmittel, die die Beibehaltung einer physiologischen Sitz-/Liegeposition fördern
120
K6 Gezielte Mobilisation
Die gezielte Mobilisation geht über die Mobilisationsleistungen in den LK K1-K4 und K12 hinaus. Es handelt sich hierbei um spezifische Bewegungsübungen die aus dem direkten Bezug zu Alltagsverrichtungen herausgelöst sind, mit dem Ziel die vorhandenen Fähigkeiten zu fördern.
Beinhaltet spezifische Maßnahmen wie:

  • 1. Sitz-, Geh- und Stehübungen (ggf unter Verwendung von Hilfsmitteln), bei Bettlägerigen passives, assistiertes oder aktives, funktionsgerechtes Bewegen
  • 2. Hilfe bei der Fortbewegung (gehen,stehen,Treppensteigen)
  • 3. Unterstützung und Durchführung von Bewegungsübungen im Rahmen von Therapieplänen z Bsp.: Bobath,Kinästhetik, Belastungstraining nach Operationen (Der LK 6 ist solitär zu betrachten und kann nicht im zeitlichen Zusammenhang mit den LK K1-K4 erbracht werden)
270
K7 Kleine Mobilisation

  • 1. Kleine Unterstützung zur Förderung und zum Erhalt der Beweglichkeit, des Koordinationsvermögens und der Körperkraft z Bsp.: Sitz-,Geh-und Stehübungen oder aktives, funktionsgerechtes Bewegen (ggf. unter Verwendung von Hilfsmitteln) und/oder
  • 2. Mobilisierende Transferleistungen ggf. unter Verwendung von Hilfsmitteln oder Einbezug der Kinästhetik (nicht neben K6 abrechenbar)
120
K8 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 270
K9 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme einer Zwischenmahlzeit 100
K10 Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG) 200
K11 Unterstützung bei Ausscheidungen 120
K12 Kleine Unterstützung bei Ausscheidungen (Der LK K12 kann auch abgerechnet werden, wenn er während der LK K1-K4 erbracht wir) 60
K13 Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

  • 1. An-und Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung. Die umfasst auch die Auswahl der Kleidung gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen sowie ggf An-und Ausziehtraining
  • 2. Treppensteigen Dazu gehört z Bsp. auch die Ermunterung und Hilfestellung aufzustehen und sich zu bewegen
120
K14 Hilfe beim Bekleidungswechsel/Aufstehen/Zubettgehen LK 14 ist nicht im Zusammenhang mit den LK K1-K4 abrechenbar 150

Pflegerische Betreuungsmaßnahmen

B Pflegerische Betreuungsmaßnahmen Punktzahl
B1 Pflegerische Betreuungsmaßnahmen

  • 1. Unterstützung oder sonstige Hilfen im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen oder seiner Familie, insbesondere:
  • 2. Bgltg bei Aktivitäten und Hilfen zur Orientierung und Gestaltung des Alltags sowie zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte:
    • *durch die Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur
    • *die bedürfnisgerechte Beschäftigung
    • *die Einhaltung des Tages-und Nachtrythmus oder die Unterstützung bei Hobby und Spiel
    • *Spaziergänge in der näheren Umgebung
    • *Ermöglichung des Besuchs von Verwandten und Bekannten oder die Begltg. zum Friedhof, Arztbesuche etc
  • 3. Hilfe bei der Sicherstellung der selbstverantworteten Haushaltsführung:
    • *Unterstützung bei der Organisation von Dienstleistungen, wie z Bsp. Haushaltshilfen, Notrufsystem, Gärtnerdienste, Fahrdienste, Putzhilfen,Hol-und Bringedienste etc
    • *Unterstützungsleistungen bei der Regelung administrativer Angelegenheiten, z Bsp. Antragstellungen, bei Bankgeschäften, beim Therapeuten etc
  • 4. Sonstige Hilfe, auch solche Hilfen, bei denen ein aktives Tun nicht im Vordergrund steht
    • *Beaufsichtigung, Anwesenheit und Beobachtung des Pflegebedürftigen zur Vermeidung von Selbst-oder Fremdgefährdung oder zur emotionalen Sicherheit des Pflegebedürftigen
  • 5. Pflegerische Begleitung und Betreuung in der Sterbephase
    • Angehörige und Zugehörige beraten und unterstützen auf Wunsch einen ambulanten Hospizdienst und/oder palliativ-medizinische Kompetenz organisieren
500
B2 Kleine Pflegerische Betreuungsmaßnahmen

Unter Berücksichtigung individueller Wünsche und Bedürfnisse wird / werden:

  • *eine pflegerische und spirituelle Begleitung und Hilfe beim Umgang mit Sterben, Tod und Trauer vermitteln;
  • *kleine Hilfen bei Terminplanungen
  • *Unterstützung bei der Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur
150

Hilfen zur Haushaltsführung

H Hilfen zur Haushaltsführung Punktzahl
H1
  • 1. Reinigen des allgemein üblichen Lebensbereiches
  • 2. Trennung und Entsorgung des Abfalls
100 pro Tag
max. 600 pro Woche oder an einem Tag
H2
  • 1. Wechseln und Waschen der Kleidung und Wäsche.
  • 2. Pflege der Wäsche, Bügeln, ausbessern
  • 3. Einräumen der Wäsche
50 pro Tag
max. 300 pro Woche
H3
  • Wechseln der Bettwäsche
55
H4
  • Einkaufen
60 pro Tag
max. 360 pro Woche oder an einem Tag
H5
  • Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit
270
H6
  • 1.Einsatz
    Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit
80
H6
  • 2. Einsatz
    Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit
80
H6
  • 3. Einsatz
    Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit/Essen auf Rädern
60
Einsatzpauschale 19 Zur Vergütung kommt noch eine Einsatzpauschale. Die Einsatzpauschale ist maximal 3 x täglich abrechenbar
Einsatzpauschale 19a (reduziert)
Betreutes Wohnen Wohngemeinschaft
Zur Vergütung kommt noch eine Einsatzpauschale. Die Einsatzpauschale ist maximal 2 x täglich abrechenbar
Einsatzpauschale 19b Zur Vergütung kommt noch eine Einsatzpauschale. Mind. 2 Personen in einem Haushalt. Die Einsatzpauschale ist maximal 3 x täglich abrechenbar

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